Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

Ferienresort Schloss Beberbeck

Presse Ferienresort Schloss Beberbeck


Quelle: HNA-Online.de 24.01.2010

http://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/hofgeismar/sattler-gibt-keinen-maulkorb-603262.html

Besitzgesellschaft darf Zahlen nicht nennen

Sattler: Es gibt keinen Maulkorb

hofgeismar. Als "klare Aufforderung zum Gesetzesvorstoß" wertet die Geschäftsführung der Domäne Beberbeck Besitzgesellschaft die Berichterstattung und Kommentierung unserer Zeitung vom Samstag zur "Funkstille um Beberbeck". Dort war kritisiert worden, dass die Besitzgesellschaft keine Angaben darüber machen wolle, wie viel Geld bisher von der zweiten Bürgschaft über 1,5 Millionen Euro ausgegeben wurden.

Bürgermeister Heinrich Sattler, zugleich Gesellschafter der Besitzgesellschaft, erwiderte auf den Artikel, solche Auskünfte verböten sowohl der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gesellschaftervertrag, als auch der Dienstvertrag der Geschäftsführer.

Von einer Weigerung, Auskunft zu geben, könne also überhaupt keine Rede sein. Vielmehr hielten sich Geschäftsführung und Bürgermeister an die gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die ihnen die Stadtverordneten durch Vertrag auferlegt hätten.

Kontrolle erfolgt

Weiter weist Sattler darauf hin, dass nicht die Stadt Auskünfte verweigere. Für das Projekt Beberbeck sei vielmehr die von der Stadt gegründete Besitzgesellschaft verantwortlich. Gleichwohl seien die Ausgaben der Besitzgesellschaft keine geheime Kommandosache. Darüber kontrollierten und entschieden die von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Vertreter in Aufsichtsrat und Magistrat. So würden alle Ausgaben zudem vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Kassel und einer Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft geprüft und testiert, wie Sattler weiter erklärt.

Zusätzlich erhielten alle Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Protokolle des Magistrat, in denen die Beschlüsse dokumentiert seien. Nach Ansicht Sattlers komme die Besitzgesellschaft Beberbeck somit jederzeit ihrer vertraglich auferlegten Informations- und Auskunftspflicht nach.

Bei allem Verständnis für das öffentliche Interesse sei es nicht möglich, gesetzliche Vorgaben zu umgehen oder gar gegen diese zu verstoßen, sagt Sattler weiter. Mit dem Umhängen eines Maulkorbes habe dies absolut nichts zu tun. (kil)


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