Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

PPP: Pleiten, Pech und Pannen

Kölner Stadt-Anzeiger - Euskirchen 07.07.2000

Berufungsverhandlung

Urteil gegen Friedrich wegen Untreue bestätigt

Geringere Geldstrafe für Ex-Bürgermeister

mt Stadtkyll/Obere Kyll - Otto Friedrich, der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Obere Kyll, stand am Mittwoch in Koblenz erneut vor Gericht. Es handelte sich um eine Berufungsverhandlung gegen ein im Oktober in Trier ergangenes Urteil. Damals war Friedrich wegen Untreue zu 9600 Mark Geldstrafe (240 Tagessätze à 40 Mark) verurteilt worden.

Gestern nun wurde das Trierer Urteil im Wesentlichen bestätigt. So wurde der Ex-Bürgermeister erneut wegen Untreue in vier Fällen verurteilt. Friedrich soll Arbeiten am Spaßbad "Vulkamar" in Auftrag gegeben haben, obwohl die Kommunalaufsicht dies untersagt habe. Doch zeigte sich der Richter bei der Geldstrafe weniger hart. Friedrich braucht nun nur noch 120 Tagessätze à 60 Mark zu bezahlen und kommt damit um immerhin 2400 Mark besser weg als im Trierer Urteil.

Eingehandelt hatte sich der ehemalige Verbandsgemeindebürgermeister die Strafe durch den misslungenen Versuch, gemeinsam mit der Centra-Hotel-Gruppe in Stadtkyll ein großes Hotel mit einem Spaßbad zu bauen. Die Finanzierung dieses Unternehmens stand auf äußerst wackeligen Beinen. Obwohl Friedrich dies wußte, ließ er den "Vulkamar"-Bau jedoch zu.

Und so trug er dazu bei, dass der Ortsgemeinde Stadtkyll finanziell das Wasser schon bald bis zum Halse stand. Denn vor dem Baubeginn hätte die "Centra" zunächst eine Bürgschaft in Millionenhöhe und Bares in gleicher Höhe sowie die Unterschrift unter einen Zusatzvertrag leisten müssen. Doch obwohl dies alles fehlte, ließ Friedrich im Herbst 1990 bereits die Bagger anrollen.

Von Nachfolger verklagt

Sein Nachfolger im Amt, Werner Arenz, verklagte den Ex-Bürgermeister schließlich erfolgreich auf Schadensersatz. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz verurteilte Friedrich zu einer Zahlung von einer halben Million Mark. Das Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Im Juni dieses Jahres nun schlossen Verbandsbürgermeister Werner Arenz und Otto Friedrich einen Vergleich. Danach sollte Friedrich bis zum 30. Juni 250 000 Mark in bar zahlen und der Gemeinde die Hälfte seines privaten Wohnhauses lastenfrei überschreiben. Im Gegenzug sollte er zusammen mit seiner Ehefrau in dem Haus ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht erhalten.