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Bodensee-Therme Überlingen

Südkurier 14.06.2000

Abstimmung über Entscheid

Zur geplanten Bodenseetherme im Westbad · Heute im Gemeinderat

Überlingen

(leb) Heute entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über einen möglichen Bürgerentscheid zum geplanten Hallenbad auf dem Westbadgelände. Die Sitzung beginnt um 19.15 Uhr im Rathaussaal.

Der Antrag, über einen Bürgerentscheid das Votum der Bürger zur Therme einzuholen, kommt aus dem Gemeinderat selbst, nachdem die Gegner des Objektes bereits signalisiert hatten, einen Bürgerentscheid anzustrengen. Die Gegner der Therme formierten sich vor allem im dem neugegründeten Verein "Bürgersinn."

Der von allen Fraktionen unterstützte Antrag für einen Bürgerentscheid war am 24. Mai bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Die rechtliche Grundlage zur Durchführung eines Bürgerentscheides ist in Paragraph 21 der Gemeindeordnung geregelt. Danach kann der Gemeinderat mit zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gremiums beschließen, dass eine wichtige Gemeindeangelegenheit der Entscheidung der Bürger unterstellt wird. Nach Darstellung der Stadtverwaltung ist in der Aufführung, was wichtige Angelegenheiten sind, unter Ziffer 1 genannt: "Die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung, die der Gesamtheit der Einwohner und für diese bestimmt ist." Die Stadtverwaltung lässt keinen Zweifel daran, dass das 30-Millionen-Projekt "Bodenseetherme" darunter fällt.

In der Fragestellung geht es nicht nur um das "Ob", sondern auch um das "Wie" oder "Wo". Zwar entscheidet der Gemeinderat auch über die Fragestellung, doch legt die Stadtverwaltung bereits zur Sitzung eine mögliche Formulierung für die Abstimmung vor: "Ich bin für den Bau der Bodenseetherme im Bereich des Westbades auf der Grundlage der Baugesuchsplanung." Darauf kann mit "ja" oder "nein" geantwortet werden.

Als möglicher Termin für den Bürgerentscheid kommt Sonntag, 17. September, in Frage. Das wäre eine Woche nach Ende der Sommerferien. Zwischen der öffentlichen Bekanntmachung und dem Tag des Bürgerentscheides muss nach dem Kommunalwahlgesetz zudem eine Frist von 34 Tagen liegen. An die 15.000 Bürgerinnen und Bürger könnten zur Urne gehen und über die Therme abstimmen. Die Kosten für einen Bürgerentscheid werden auf 60.000 Mark geschätzt.