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CampusBad Flensburg

Flensburger Tageblatt 14. März 2009

Baugenehmigung für das Bad ist auf dem Weg

Stadt hatte keinen zeitlichen Spielraum mehr

Flensburg
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sh:z

- Die Stadt hat am Donnerstag die Baugenehmigung für das Campusbad erteilt. Der Oberbürgermeister kann damit dem Wunsch des Hauptausschusses, die Genehmigung erst nach einer weiteren Vorstellung des Projektes im Gestaltungsbeirat zu erteilen, nicht nachkommen. "Es besteht für die Verwaltung die Verpflichtung, nach Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Baugenehmigung diese gemäß § 78 Landesbauordnung zu erteilen", so Bürgermeister Henning Brüggemann. Da die Voraussetzungen alle erfüllt seien, sei die Baugenehmigung unverzüglich zu erteilen.

Zudem gebe es die vertragliche Verpflichtung des Investors, das Bad in einer bestimmten Frist zu errichten. Um die Frist einzuhalten, seien die einzelnen Bauabschnitte fest geplant: "Der Terminplan ist Vertragsbestandteil", so Brüggemann. Voraussetzung für die weiteren Planungen des Investors sei die Erteilung der Baugenehmigung zum jetzigen Zeitpunkt. Eine Verschiebung der Baugenehmigung hätte zu einer Verzögerung der weiteren Planungen und Baumaßnahmen geführt.


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