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Keitum Therme

Presse Keitum Therme, Sylt-Ost (Planung: Uwe Deyle)


Quelle: shz.de 13.05.2009

Klage soll Klärung bringen

Von sr

Bürgermeisterin Petra Reiber äußert sich in Sachen Keitum Therme. Die Gemeinde Sylt klagte gegen die Betriebsgesellschaft von Uwe Deyle vor dem Schiedsgericht auf Rückgabe des Grundstücks.

Eine Klage der Gemeinde Sylt gegen die Betriebsgesellschaft des Uwe Deyle soll eine Rückgabe des Grundstücks an die Gemeinde bewirken. In einer gestern herausgegebenen Pressemitteilung erklärt Bürgermeisterin Petra Reiber den Stand der Dinge.

"Trotz Kündigung aller Verträge verweigert Deyle die Rückgabe des Grundstücks", ärgert sich Bürgermeisterin Petra Reiber. "Zugleich lässt er alles verfallen und sichert nicht einmal die Baustelle ordentlich."

Die Gemeinde hat deshalb schon im März Klage vor einem Schiedsgericht auf Rückgabe des Grundstücks eingereicht. Zur Begründung beruft sie sich unter anderem auf die Nichtigkeit der geschlossenen Verträge und die wirksame Kündigung.

Überzogene Vorstellungen

Zunächst wird jetzt das Schiedsgericht darüber entscheiden müssen, ob es zuständig ist; dies muss vorab geklärt werden und kann nur vom Schiedsgericht selbst entschieden werden.

Sollte das Schiedsgericht seine Zuständigkeit verneinen, würde die Herausgabeklage vor einem Zivilgericht entschieden werden. "In jedem Fall wird das Verfahren erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, möglicherweise sogar Jahre," so Reiber.

Zum Hintergrund: Nach langen Streitigkeiten und wiederholtem Baustillstand hatte die Gemeinde sämtliche Verträge mit der Keitum-Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft über die Errichtung und den künftigen Betrieb der Keitum-Therme am 1. August 2008 fristlos gekündigt. Eine vergleichsweise Einigung mit Deyle war seither nicht möglich; sie scheiterte an seinen völlig überzogenen Vorstellungen.


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