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Keitum Therme

Presse Keitum Therme, Sylt-Ost (Planung: Uwe Deyle)


Quelle: Sylter Rundschau 15.11.2008

Therme: Schmatloch beantragt Disziplinarverfahren gegen sich selbst

Von Jörg Christiansen

Die Sylt-Oster Gemeindevertretung hat am Donnerstagabend disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen Ex-Bürgermeister Christoph Schmatloch beschlossen.

Hat er der Gemeinde eigenmächtig geschadet oder nicht? Um diese Frage zu klären, hat der seit Beginn dieser Legislaturperiode heftig in der Kritik stehende Ex-Bürgermeister Christoph Schmatloch am Donnerstag die sprichwörtliche Flucht nach vorn angetreten. Anlass war der bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelte Vorwurf, er habe gegen Dienstpflichten verstoßen, als er am 23. Mai - zwei Tage vor der Wahl - eine Verpflichtungsermächtigung über eine Million Euro an die Betriebs-KG der Keitum-Therme unterschrieb.

"Schaden abgewendet"

Weil er sich "nichts vorzuwerfen", sondern vielmehr "Schaden von der Gemeinde abgewendet" habe, wolle er den Sachverhalt nunmehr öffentlich aufgeklärt wissen, betonte Schmatloch. Zu diesem Zweck hatte die CDU zu Beginn der Sitzung die Verlegung des entsprechenden Tagesordnungspunktes aus dem vertraulichen in den öffentlichen Teil der Tagesordnung beantragt und Schmatloch schriftlich sein Einverständnis dazu erklärt.

Als es unter dem letzten Tagesordnungspunkt dann um die Details gehen sollte, sah es allerdings kurzfristig so aus, als würde der in der Kritik Stehende doch noch einen Rückzieher machen. Anlass war eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises vom 14. Juli, die den Gemeindevertretern erst zur Sitzung vorgelegt wurde.

Aus Schmatlochs Sicht Vorverurteilung

Der entscheidende Satz darin: "Damit ist die vorliegende Verpflichtung gegenüber der Betriebs-KG nach außen gültig." Nach Ansicht Schmatlochs offenbar eine Art Vorverurteilung. Zumal bei den Sitzungsvorlagen ein Schreiben des Anwaltes der Gemeinde an Uwe Deyle vom 8. Juli fehlte, in dem ausgeführt wird, dass und warum die Gemeinde die auf der Verpflichtungserklärung beruhende Zahlungsanforderung von Deyle nicht akzeptiert. Und die eine Million folglich auch nicht gezahlt wurde. Dem hielt SWG-Fraktionschef Sönke Hansen entgegen, dass der Anspruch der Betriebs-KG nach Auffassung der Kommunalaufsicht jedoch nach wie vor bestehe.

Unterzeichnung war "ein Trick"

Wie Christoph Schmatloch ausführte, sei die Unterzeichnung der umstrittenen Verpflichtung "ein Trick" gewesen, um den von Uwe Deyle angedrohten sofortigen Baustillstand abzuwenden. "Nur durch diesen Schritt wurde weitergebaut und am Gebäude ein Mehrwert von 1,5 Millionen Euro geschaffen, ohne dass es die Gemeinde zusätzliche Mittel gekostet hat", rechtfertigte Schmatloch sein Handeln. Zudem sei für ihn die eine Million Euro durch vorherige Beschlüsse der Gemeindevertretung gedeckt gewesen, da der Vertrag mit Deyle zu dem Zeitpunkt noch nicht gekündigt war.

Nachdem ihm Bernd Christensen als Vorsitzender des Bauausschusses auch noch vorhielt, bei der Unterzeichnung bereits von erheblichen Baumängeln gewusst zu haben, erklärte Schmatloch, dass er sich nichts vorzuwerfen habe und sich daher gerne einem Disziplinarverfahren stelle. Und weil sich die Gemeindevertreter zwar hitzige Wortgefechte lieferten, aber keine Fraktion bereit war, ein formelles Vorermittlungsverfahren zu beantragen, stellte Schmatloch schließlich selbst den - einstimmig angenommenen - Antrag. Sein Wunsch, dass ein Ergebnis noch vor dem 31. Dezember (dem letzten Tag des Bestehens der mit Westerland und Rantum fusionierenden Gemeinde Sylt-Ost), vorliegt, dürfte sich jedoch kaum erfüllen.


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