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Therme Schleswig

Beschlüsse Gesundheits-Therme Schleswig

Quelle: www.sitzungsdienst-schleswig.de


Auszug - Beschluss über das Thermen-Projekt "Auf der Freiheit"

Sitzung der Ratsversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Ratsversammlung der Stadt Schleswig

Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2009

Ort: 24837 Schleswig, Rathausmarkt 1
VO/2009/136 Beschluss über Thermen-Projekt "Auf der Freiheit"

Status: öffentlich, Drucksache-Art: Beschlussvorlage öffentlich
Federführend: Bau- u. Umweltamt - Bauverwaltungsabteilung, Bearbeiter: Hopfe, Peter

Bürgermeister Dahl weist in seinem Sachvortrag u. a. darauf hin, dass er seinen Beschlussvorschlag unter Punkt 1. a) dahingehend ändert, dass das Wort "Haushaltsmehrbelastung" durch das Wort "Haushaltsbelastung" ersetzt wird.

Im Verlauf der Diskussion stellt Ratsfrau Hansen einen Antrag auf Schluss der Rednerliste. Dieser Antrag wird mit 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen angenommen.

Beschluss:

Die Ratsversammlung beschließt folgendes Vorgehen, um zu einer Entscheidung über die Umsetzung des Thermen-Projekts "Auf der Freiheit" zu gelangen:

1. Projektierungsphase: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren zur Suche nach einem Privaten Partner der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH für ein ÖPP-Betreibermodell betreffend Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb einer Therme mit zusätzlichem Sportbad (Grundversorgungsbad) "Auf der Freiheit" vorzubereiten.

a) Die Vorbereitung erfolgt unter der Maßgabe, dass die effektive Haushaltsbelastung aus dem Projekt 500.000 Euro pro Jahr (ggf. anpassbar an die allgemeine Preisentwicklung) nicht überschreitet.

b) Die bereits erstellten Studien von dwif/HPC, Freie Architekten Geier & Geier und KPMG sind unter Berücksichtigung der aus der Maßgabe a) abzuleitenden Änderungen nutzbar zu machen.

c) Die Vorbereitung schließt die Entwicklung einer vorläufigen Funktionalbeschreibung für Bau und Betrieb ein.

d) Die Vorbereitung schließt eine Wirtschaftlichkeitsprognose entsprechend den Anforderungen des Zuwendungsgebers sowie einen Vergleich mit einer konventionellen Eigen-Realisierung ein.

e) Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Förderfähigkeit mit dem Land abzustimmen und in der Ratsversammlung vorzustellen.

2. Grundsatzentscheidungs-Phase: Für den Fall einer positiven Wirtschaftlichkeitsprognose für das ÖPP-Projekt wird vor Einleitung des Vergabeverfahrens ein Bürgerentscheid über die Schließung der Schwimmhalle an der Friedrich-Ebert-Straße gemäß Ratsbeschluss vom 10.09.2007 (Drucksache Nr. 92/2007) im Fall der Realisierung des ÖPP-Projekts durchgeführt.

3. Vergabephase: Für den Fall, dass der Bürgerentscheid die Schließung der Schwimmhalle an der Friedrich-Ebert-Straße befürwortet, wird die Verwaltung beauftragt, ein Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt – voraussichtlich mit den Schleswiger Kommunalbetrieben GmbH als Auftraggeber – in der Form eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren wie folgt – ggf. im Zusammenwirken mit den Kommunalbetrieben – durchzuführen:

a) Durch europaweite Vergabebekanntmachung wird ein Teilnahmewettbewerb eingeleitet, der zum Ziel hat, maximal fünf geeignete und erfahrene Bewerber (Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften) auszuwählen.

b) Den ausgewählten Bewerbern werden die von der Verwaltung vorbereiteten funktionalen Vergabeunterlagen, welche den Bedarf und die Maßgaben der Stadt konkretisieren, zur Verfügung gestellt.

c) Durch Verhandlungsrunden auf der Grundlage von Erstangeboten sollen die Unterlagen und Angebote im Wettbewerb so konkretisiert werden, dass eine Abgabe verbindlicher Angebote ermöglicht wird.

d) Die von der Verwaltung zu konkretisierenden Zuschlagskriterien berücksichtigen ausgewogen qualitative Aspekte der Bau- und Betriebsleistungen sowie möglichst geringe Kosten für die Allgemeinheit bei einer möglichst präzise optimierten und für die Stadt akzeptablen Risikoverteilung.

e) Das Vergabeverfahren wird durch einen Projekt-Lenkungsausschuss aus Mitgliedern der Verwaltung und der Ratsversammlung, die von den Fraktionen benannt werden, beratend begleitet.

4. Beschluss und Realisierungsphase: Die abschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) und damit die Realisierung bedarf der Zustimmung der Ratsversammlung.

5. Mittel für die erforderliche externe Begleitung werden in Höhe von zunächst 50.000 Euro bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen,

12 Nein-Stimmen und

2 Stimmenthaltungen


Presse Therme Schleswig