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Schleswiger Nachrichten 09. Juni 2007

Bürgerbegehren auf der Kippe

Das Bürgerbegehren für den Erhalt des Hallenbades steht auf der Kippe. Verwaltungsfachleute befürchten, dass die Initiatoren mehrere Verfahrensfehler begangen haben. Ob das Bürgerbegehren Bestand hat, wird derzeit von der Kommunalaufsicht geprüft.

Schleswig
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fbü / dj

- Sie sammelten 4000 Unterschriften von Schleswigern und 1000 von Bürgern aus der Region - doch die Mühe könnte vergebens gewesen sein. Das von den Schleswigern Birthe Nissen-Reimer, Sieglinde Rossek und Reinhold Hübler auf den Weg gebrachte Bürgerbegehren gegen die Stilllegung des Hallenbades an der Friedrich-Ebert-Straße läuft Gefahr, von der Kommunalaufsicht für ungültig erklärt zu werden. Wie Eingeweihte berichten, habe das Ministerium "Bauchschmerzen" mit der Formulierung, die die Initiatoren als Überschrift für ihre Unterschriftenlisten verwendet haben.

Das Bürgerbegehren richten sich gegen die Ratsbeschlüsse vom 23. April. Die Stadt erklärte sich in jener Sitzung grundsätzlich dazu bereit, die Trägerschaft für eine Therme auf der Freiheit zu übernehmen und im Gegenzug ihr Schwimmbad an der Friedrich-Ebert-Straße zu schließen. Tags darauf begannen die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt der Schwimmhalle mit ihrer Unterschriftensammlung. Auf den Listen, auf denen sich die Bürger eintragen konnten, hieß es einleitend: "Wir, die Bürger von Schleswig, sind gegen die Stilllegung der Schwimmhalle mit Sauna und einer finanziellen Beteiligung der Stadt Schleswig an der Therme auf der Freiheit".

Der Knackpunkt ist aus juristischer Sicht die von den Initiatoren erwähnte "finanzielle Beteiligung der Stadt an der Therme". Diese Formulierung könnte als irreführend und damit unzulässig eingestuft werden. Denn sie suggeriert, dass der Rat am 23. April eine finanzielle Beteiligung an der Therme beschlossen habe. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Rat entschied stattdessen, nur für das neue Schwimmbad an der Therme Gelder bereitzustellen. Allerdings will sich die Stadt an dem neuen Schwimmbad keineswegs finanziell beteiligen, sie will es gewissermaßen lediglich "mieten". Deshalb hat die Ratsversammlung beschlossen, ein jährlich zu zahlendes Nutzungsentgelt über eine halbe Million Euro zu entrichten.

Ein weiteres Problem ist der sogenannte "Kostendeckungsvorschlag". Wer ein Bürgerbegehren anstrengt, muss laut Gemeindeordnung erklären, wie die Umsetzung finanziert werden soll. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben keinen Kostendeckungsvorschlag unterbreitet, da ihrer Ansicht nach durch den Erhalt des Hallenbades keine zusätzlichen Kosten entstehen. Aus Unterlagen der Stadtwerke geht hervor, dass dies ein Trugschluss sein könnte. Sollte das Hallenbad an der Friedrich-Ebert-Straße erhalten bleiben, müssten in den kommenden Jahren Millionenbeträge für Sanierung und Modernisierung bereitgestellt werden.

Mit Spannung blickt man jetzt nach Kiel. Doch die im Innenministerium angesiedelte Kommunalaufsicht gibt sich bedeckt. Thomas Giebeler, Sprecher des Innenministers: "Die Prüfung des Bürgerbegehrens läuft. Das wird noch einige Tage in Anspruch nehmen."


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