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Bäderpark Sinsheim (Hallen- und Wellnessbad)

Presse Bäderpark Sinsheim


stimme.de 20.10.2010

Stadt will Aus für Bürgerbegehren besiegeln

Von Alexander Hettich

Bäderpark Sinsheim: Stadt will Aus für Bürgerbegehren besiegelnSo sieht er im Modell aus, der Bäderpark, den 2770 Sinsheimer mit ihrer Unterschrift stoppen wollen.

Foto: Archiv/Maurhoff

Sinsheim - Das Schicksal des von Projektgegnern angestrebten Bürgerbegehrens gegen den geplanten Sinsheimer Bäderpark entscheidet sich am kommenden Dienstag. Die Stadt will, dass der Gemeinderat das Begehren für unzulässig erklärt und beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das die Verwaltung gestern zum ersten Mal öffentlich zugänglich gemacht hat. Die Bürgerinitiative, die 2770 Unterschriften gegen das 35-Millionen-Euro-Vorhaben gesammelt hat, bringt ein Gegengutachten in Stellung. Heike Sels, eine der Sprecherinnen, kritisiert, "dass die Stadt über 20 Prozent der Wähler einfach hinweggeht".

Frage der Frist

Im Grunde bleibe dem Gemeinderat keine Wahl, heißt es in der Sitzungsvorlage, die unserer Zeitung vorliegt. "Ein Ermessensspielraum besteht nicht", betont die Verwaltung unter Hinweis auf die Expertise, die Sinsheim bei der Stuttgarter Kanzlei Quaas und Partner in Auftrag gegeben hatte. Die Anwälte waren zu dem Schluss gekommen: Das Bürgerbegehren sei unzulässig, unter anderem, weil die gesetzlich vorgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nicht eingehalten sei. Das 22-seitige Gutachten ist seit gestern Nachmittag auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Spätestens Ende April, so die jetzt gutachterlich bestätigte Sichtweise der Stadt mit OB Rolf Geinert an der Spitze, seien die Würfel mit einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats pro Bäderpark gefallen. Mitte Juni hätten Bürger also ein Begehren vorbringen müssen. Das geschah offiziell erst am 29. September, wobei sich die Bürgerinitiative auf einen Beschluss vom Vortag bezog, als der Gemeinderat mit großer Mehrheit grünes Licht für die Verträge mit dem Investor gegeben hat. So war die Auseinandersetzung um das Hallen- und Wellnessbad, das Investor Josef Wund neben der Rhein-Neckar-Arena bauen will, zuletzt vor allem zur formaljuristischen Debatte geraten. Sprecherin Heike Sels sieht die Initiative weiter im Recht und verweist auf ein Gutachten der Heilbronner Rechtsanwältin Marika Gratzel, derzufolge das Begehren zulässig ist. Der Beschlussantrag des Rathauses "kommt nicht überraschend", kommentiert Sels. Unabhängig von juristischen Fragen dürfe Sinsheim die Meinung von mehr als 2700 Sinsheimern nicht ignorieren, meint sie und fordert, dass der Gemeinderat von sich aus einen Bürgerentscheid in die Wege leitet. Laut Gemeindeordnung wäre dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Auch hierüber soll am Dienstag eine Entscheidung fallen. Mit einer klaren Empfehlung der Verwaltung: Der Rat möge sich gegen einen Bürgerentscheid aussprechen.

Kostenargument

Die Gegner kritisieren insbesondere, dass sich die Stadt finanziell übernehme. Sinsheim will jährlich 1,05 Millionen Euro an den Betreiber zahlen, Im Gegenzug sollen auch Schulen und Vereine das Bad nutzen. Das sei billiger, als den Badebetrieb in Eigenregie zu organisieren, argumentiert OB Geinert.

Der Gemeinderat tagt am Dienstag, 26. Oktober, ab 18.30 Uhr im Rathaus.


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