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Tropenbad Waikiki Zeulenroda

Ostthüringer Zeitung, Lokalteil Zeulenroda, v. 29.07.1999

BWZ muß Waikiki laut Schiedsspruch räumen

Die im Juli 1998 durch städtische WFZ ausgesprochene Vertragskündigung damit bekräftigt

Von OTZ-Redakteurin Ilona Roth

Zeulenroda. Liegt´s an den Presseveröffentlichungen oder am politischen Druck: In die "Waikiki"-Streitereien kommt Bewegung. In dem seit 1998 laufenden Schiedsgerichtsverfahren zwischen der städtischen Eigentümerfirma WFZ und der "Waikiki"-Betreiberfirma BWZ ist jetzt ein Teilschiedsspruch ergangen. Darin wird die BWZ verurteilt, "das Anwesen ... zu räumen und nebst den zugehörigen Schlüsseln an die Klägerin (WFZ) herauszugeben". Als spätester Termin sei der 31. Dezember 1999 genannt worden.

Diesen Teil-Schiedsspruch hat das Schiedsgericht in seiner insgesamt 38 Seiten umfassenden Entscheidung ausführlich begründet. So sah das Schiedsgericht vor allem den Zahlungsrückstand, in dem sich die BWZ befinde, als Kündigungsgrund an. Die Betreibergesellschaft habe seit Juni 1998 die Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Nutzungsentgelte eingestellt und erst im Frühjahr diesen Jahres mit Beginn der Verhandlungen vor dem Schiedsgericht in Form von Abschlagszahlungen wieder aufgenommen. Darüber hinaus wird in dem Urteil die Auffassung vertreten, "daß eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien nicht möglich erscheint". Abgelehnt habe das Schiedsgericht die Empfehlung der BWZ-Anwälte, derzeit noch keine Entscheidung zu treffen, sondern zunächst den Ausgang der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen abzuwarten, die noch immer laufen. Von dort seien mittlerweile die Unterlagen des Schiedsgerichtsverfahrens angefordert worden.

Wie der WFZ-Geschäftsführer Frank Steinwachs (CDU) und WFZ-Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Klaus Freund (CDU) zu dem Urteil gegenüber OTZ informierten, habe die Eigentümer-GmbH, der sie vorstehen, ihre Kontrollrechte gegenüber der BWZ nur kurze Zeit wahrnehmen können. Das sei auch vom Schiedsgericht so gesehen worden. Die BWZ habe Kontrolle und Überwachung beginnend mit dem 2. Quartal 1998 unmöglich gemacht, da sie die Einnahmen aus Eintrittsgeldern nicht mehr auf das vereinbarte Konto einzahlte, ihrem eigenen Beirat mit Vertretern der Stadt Zeulenroda, der Gemeinde Weißendorf und der WFZ die notwendigen Informationen verweigerte sowie dem von der WFZ eingesetzten Controller die Einsichtnahme in ihre Geschäftsunterlagen verwehrte. Alles Dinge, die ursprünglich vertraglich vereinbart waren.

Anders als bei von staatlichen Gerichten gefällten Urteilen ist gegen den ergangenen Teil-Schiedsspruch weder Berufung noch Revision möglich. Die Entscheidung kann als endgültig angesehen werden, allerdings fehlt ihr noch der vollstreckbare Titel. Dieser kann nur von einem Oberlandesgericht ausgesprochen werden, was mittlerweile beantragt sei.

Noch geklärt werden muß die Frage der finanziellen Ansprüche der städtischen Eigentümergesellschaft gegenüber der BWZ in Höhe von gut einer Million.

In dieser Woche habe es eine weitere Anhörung dazu gegeben; ein Urteil des Schiedsgerichtes in der Sache stehe aber noch aus.