Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

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Quelle: Ostsee-Zeitung

Mittwoch, 28. Januar 2009

Bansiner Streit wirft lange Schatten

Eine Millionen-Forderung an die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, unterbreitet im Dezember 2008 von den Rechtsanwälten der Seetel-Gruppe, sorgt jetzt für Zündstoff.

Heringsdorf Während im Auftrag von sieben Klägern im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens geprüft werden soll, ob der B-Plan für die Bansiner Ortsmitte, Grundlage für die Neubebauung der Meeresstrand- und der Orloppfläche, rechtens ist, sieht Investor Seelige Steinhoff für bereits getätigte Auslagen anscheinend seine Felle davon schwimmen. Nachdem Bürgermeister Klaus Kottwittenborg es ausgeschlagen hatte, auf die Verjährung zu verzichten, schickten die Rechtsanwälte des Investors eine Millionenrechnung über sämtliche Auslagen im Zusammenhang mit der Wiederbebauung der Meeresstrandfläche. Vorsichtshalber, wie Rolf Seelige-Steinhoff dem Bürgermeister sagte. Wegen der Aufhebung des 2002 mit knapper Mehrheit im Gemeinderat auf den Weg gebrachten vorhabenbezogenen B-Plans 2005 durch das Oberverwaltungsgericht standen Kosten in Höhe von 1 001 621,53 Euro zu Buche, davon allein für Projektentwickler Architekt Tom Krause 219 000 Euro. Ein erwirkter Mahnbescheid setzte den 15. Januar als Zahlungsfrist. Die Gemeinde legte Widerspruch ein. Bürgermeister Klaus Kottwittenborg bezeichnet die Forderung als "rechtlich sicher nicht zu beanstanden, aber unglücklich." Unterdessen entbrannte im Seebad ein Disput gegenseitiger Schuldzuweisungen.

Der CDU-Ortsverband sieht vor allem diejenigen in der Schuld, die den B-Plan 2002 im Gemeindeparlament mit knapper Mehrheit "durchboxten", so Uwe Wehrmann, der von "verblendetem Verhalten" der damaligen Befürworter (UWG, PDS) spricht. Erst das Verwaltungsgericht hatte das Verfahren u.a. mit Hinweis auf die fehlende Berücksichtigung der Anliegerinteressen gestoppt.

Gerade wegen der in Rede stehenden Rücknahme der Millionen-Forderung hält es der Ortsverband der CDU allerdings für möglich, dass die Abgeordneten eventuell unter Druck gesetzt werden sollen. "Doch zu welchem Preis?", fragt Wehrmann.

"Eine Unterdrucksetzung der Abgeordneten ist für mich in dieser Angelegenheit nicht erkennbar", so Kottwittenborg gestern auf diesen Vorwurf. Mit Satzungsbeschluss vom 8. April 2008 sei das planungsrechtliche Verfahren in der Gemeinde abgeschlossen. "Da ein Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde eingeleitet wurde, liegt die Angelegenheit jetzt beim OVG in Greifswald zur Entscheidung, das Baugenehmigungsverfahren führt der Landkreis durch." Kottwittenborg bezeichnet den Vorwurf der CDU, einigen Abgeordneten eine wissentlich falsche Begleitung des Verfahrens zu unterstellen, als "untermaßig".

ANGELIKA GUTSCHE


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