Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

Freizeitbad Waikiki Pinneberg

Pinneberger Tageblatt vom 9. September 1999

Todesstoß fürs Waikiki-Projekt

Ausschüsse ziehen Konsequenz aus Zeulenroda-Problematik

Pinneberg (ra). Die Entscheidung lag förmlich in der Luft. In einer gemeinsamen Sitzung haben der Ausschuß für Wirtschaft und Finanzen sowie der Werkausschuß das Waikiki-Projekt zu Grabe getragen. Übereinstimmend hoben die Politiker den einst gefaßten Grundsatzbeschluß auf, der unter anderem vorsah, daß die Initiatoren einen rentablen Dauerbetrieb der Anlage nachweisen sollten. Damit reagierten die Politiker auf die Vorgänge im thüringischen Zeulenroda.

Dort ermittelt die Mühlhausener Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von staatlichen Fördergeldern gegen die Waikiki-Initiatoren der schweizer Firma "Aqua Planet". Nach einem Schiedsspruch ist auch definitiv, daß die mit "Aqua Planet" in Verbindung stehende Betreibergesellschaft in Zeulenroda das Bad nicht mehr betreiben darf. Die anhaltenden Zweifel an der Seriosität der Schweizer ließ zuletzt auch Bürgermeister Horst-Werner Nitt von dem 75-Millionen-Projekt in Pinneberg Abstand nehmen.

Mit dem Beschluß gegen Waikiki ist zwar eine Entscheidung gefallen. Das grundsätzliche Dilemma - die jährlichen Millionenverluste des bestehenden Bades - bleibt damit aber bestehen. Das wissen auch die Politiker. Die Ausschüsse beschlossen daher, Kontakte mit Fachleuten des Bundesverbandes öffentlicher Bäder aufzunehmen. Diese sollen sich vor Ort die Anlage ansehen, ein Urteil über die Bäder abgeben und Vermarktungschancen aufzeigen. Die nötigen Gespräche sollen schon in den nächsten Wochen folgen.

Finanzausschuß-Chef Herbert Hoffmann gibt sich optimistisch, daß noch eine Lösung gefunden wird. "Fakt ist, daß der Freizeitmarkt boomt und zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden ist." Wachsende Freizeit und eine "weitgehende gute finanzielle Ausstattung der Bevölkerung", so Hoffmann, lasse das Marktsegment für Investoren interessant werden. "Dies gilt besonders für Erlebnisparks, für Kombinationen von Einkaufszentren mit Trendsportanlagen, für Fitneßstudios und für Saunaanlagen.