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general-anzeiger-bonn.de 11.04.2009

Monte-Mare-Tauchbecken: Stadt Rheinbach verliert gegen Baufirmen

Landgericht weist Klage auf 2,4 Millionen Euro Schadensersatz ab

Von Rita Klein

Rheinbach. Mit einer Schlappe endete der Schadensersatzprozess der Stadt Rheinbach im Fall des Monte-Mare-Tauchbeckens vor dem Bonner Landgericht: Die 1. Zivilkammer wies die Schadensersatzklage in Höhe von 2,4 Millionen Euro wegen Baumängeln gegen die Baufirmen ab - wegen Verjährung. Nach Auffassung der Richter hat die Stadt die Frist versäumt und ihre Klage zu spät eingereicht (AZ: 1 O 244/07). Das teilte das Landgericht mit.

Es ist das vorläufige Ende einer Geschichte, die seit Jahren die Stadt und die Betreiber des Monte Mare beschäftigt und ärgert (der GA berichtete). Und wann sie wirklich abgeschlossen sein wird, ist mehr als fraglich. Denn am Bonner Landgericht geht man davon aus, dass die Stadt und auch das Monte Mare selbst, das als Planer und Pächter des Bades dem Rechtsstreit als Streithelfer beigetreten ist, in die Berufung vor das Kölner Oberlandesgericht ziehen werden, um die Entscheidung anzufechten.

Wann die unglückselige Geschichte angefangen hat, ist allerdings bekannt: Es war im Mai 2000, als die Verträge zwischen der Stadt Rheinbach und den nun verklagten Baufirmen über den Bau des Schwimmbades mit Tauchbecken geschlossen wurde. Bestandteil des Vertrages: Schadensersatzansprüche sollten nicht nach der gesetzlichen Frist von drei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren verjähren.

Das Tauchbecken sollte attraktiv für Taucher sein mit einer Grotte und kunstvoller Bemalung. Doch von Beginn an zeigten sich Undichtigkeiten; es wurde zwar nachgebessert, doch lehnte die Stadt die Bauabnahme ab. Am 15. März 2002 fand dann die Eröffnung statt - und bereits zwölf Tage später gab es der Stadt zufolge die ersten Beschwerden von Tauchern: Die Farbe hatte sich gelöst, schwamm im Wasser herum und führte angeblich zu Hautreizungen.

Immer mehr Undichtigkeiten traten auf, das Tauchbecken musste geschlossen werden. Und der Streit um die Ursachen und die Verantwortlichkeiten begann. Schließlich wurde ein Schiedsgutachter eingeschaltet, mit dem sich alle Seiten zunächst einverstanden erklärten, in der Hoffnung einen langwierigen und teuren Prozess zu vermeiden.

Der Gutachter schlug eine Kunststoffverkleidung gegen die Undichtigkeiten vor, die nur 150 000 Euro kosten würde. Doch was daraus laut Gericht wurde, war für Stadt und Monte Mare ein Albtraum: Die Baufirma veranschlagte 500 000 Euro und eine Sanierungszeit von 16 Wochen - und brauchte mehr als ein Jahr und legte eine Rechnung von 1,068 Millionen Euro vor. Dabei hatte der Bau des Beckens nur 199 000 Euro gekostet.

Für die Stadt Rheinbach stand fest: Diese Sanierungskosten plus Nutzungsausfall und weitere Kosten von insgesamt 2,4 Millionen mussten die verantwortlichen Baufirmen zahlen. Doch in den folgenden Jahren ging der Streit um die Verantwortlichkeiten weiter, es wurde vergeblich um Einigung gerungen, und am 26. Juni 2007 reichte die Stadt schließlich Klage ein - mit der Gewissheit, noch in der Frist zu sein, die ja laut Vertrage fünf Jahre betrug.

Ein fataler Irrtum, wie die Stadt vor Gericht erfuhr. Denn diese Frist gilt laut Vertrag nur, so das Gericht, wenn eine Bauabnahme erfolgt ist. Die aber hatte die Stadt 2002 verweigert. So aber gelte die gesetzliche dreijährige Verjährungszeit, und da diese Ende 2002 begonnen habe, sei sie bei Klageeinreichung abgelaufen gewesen.

Vergeblich versuchte der Anwalt der Stadt dem Gericht nahezubringen, dass diese Frist, wie vom Gesetz ermöglicht, unterbrochen worden sei durch ernsthafte Verhandlungen mit den Baufirmen. Doch diese vermochte das Gericht nicht zu erkennen und wies die Klage ab.

Der Fall Rheinbacher Freizeitbad ist damit aber auch für die 1. Zivilkammer noch nicht abgeschlossen: Wegen zahlreicher weiterer Baumängel laufen dort längst wieder mehrere Beweisverfahren.

Artikel vom 11.04.2009


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