Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

Bug-Projekt Rügen

Presse Bug-Projekt Rügen


Quelle: DER RÜGANER 13. JG, 17. März - 24. März 2004

Bug-Projekt: Glücksspiel mit hohem Risiko?

Fortsetzung vom Rüganer der vergangenen Woche: Eine "geplante Hotelanlage auf Rügen mit 2.000 Betten"

Von Wolfgang Urban

Oldenburg / Rügen. Im Rüganer der vergangenen Woche wurde über einen Gerichtsprozess in Oldenburg berichtet, bei dem "eine geplante Hotelanlage auf Rügen mit 2.000 Betten" eine Rolle spielte. Angesichts der Umschreibung des Ortes im Gerichtsbericht wurde gefragt: "Ist Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, außer dem Bug-Projekt eine geplante Hotelanlage mit 2.000 Betten auf Rügen bekannt?"

Bis Redaktionsschluss dieser Rüganer-Ausgabe gab es keine Antwort, die auf ein weiteres Projekt verwies. So scheint es also bei den Gerichtsberichten um den Bug zu gehen.

Zitiert wurde bislang aus zwei Gerichtsberichten von Franz-Josef Höffmann, die über den Verlauf des Prozesses in der Nordwest-Zeitung erschienen. In einem dritten Gerichtsbericht schildert Höffmann den Ausgang des Prozesses u.a. wie folgt: "Zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Untreue in 25 Fällen hat eine Wirtschaftsstrafkammer des Oldenburger Landgerichts... einen 47 Jahre alten Geschäftsmann aus Hude verurteilt.

Als allein zeichnungsberechtigter Vorstandsvorsitzender einer Oldenburger Aktiengesellschaft habe der Angeklagte in den Jahren 2000 / 2001 nicht nur Gelder dieser Computerfirma in die eigene Tasche gesteckt, sondern auch mehrere Millionen Mark ohne Zustimmung des Vorstandes beziehungsweise des Aufsichtsrates in unternehmensfremde Projekte investiert."

Zu diesen Investitionen heißt es im Gerichtsbericht: "Nach Überzeugung des Gerichtes bedachte der Angeklagte vor allem Projekte auf der Insel Rügen (eine in Planung stehende Hotel- und Ferienanlage mit 2.000 Betten) und im arabischen Jemen... großzügig mit Darlehen... Die investierten Gelder gingen allesamt verloren...

Die Computerfirma des Angeklagten ist heute insolvent. Die Verfehlungen des Mannes erklärte das Gericht gestern auch mit dessen Freundschaft zu einem namhaften Oldenburger Bauunternehmer, der Geschäftsführer des Rügen-Projektes ist. Der Angeklagte habe mit den Rügen-Darlehen diesem Freund, der von seiner eigenen Familie wohl nicht mehr unterstützt worden sei, helfen wollen, so die Richterin.

Eine besondere Brisanz dabei war die Tatsache, dass der Bauunternehmer auch im Aufsichtsrat der Computerfirma des Angeklagten saß. Weil er sich möglicherweise strafbar gemacht hat, gewährte ihm das Gericht ein Aussageverweigerungsrecht. Zu der Männerfreundschaft zwischen dem Angeklagten und dem Bauunternehmer gesellte sich dann noch der Geschäftsführer des Jemen-Projektes.

Die Männer hätten sich mit ihren jeweiligen Projekten gegenseitig aufgestachelt, so die Vorsitzende. Auf dem Weg zum Glück habe das begeisterte Trio aber den Realitätsbezug verloren. Im Jemen waren sieben Millionen Mark in den Sand gesetzt worden und das Feriengelände auf Rügen mit einem Wert von 150 Millionen Mark liegt immer noch brach.

Das Gericht hielt am Ende dem Angeklagten zugute, nicht die Absicht gehabt zu haben, seine Computerfirma zu schädigen. Wenn bei den unternehmensfremden Investitionen ein Erfolg eingetreten wäre, wären die Gelder wohl zurückgeflossen. Die Verteidigung will nun in Revision gehen.


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