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Quelle: Reutlinger Generalanzeiger 28.02.2002

Der Streit ums Aquadrom geht weiter

Dr. Bruno Caspar hat den vor dem Tübinger Landgericht geschlossenen Vergleich um Grundschulden widerrufen

Von Emanuel K. Schürer

Bad Urach. (GEA) Die Teilhaber des Bad Uracher Spaßbades Aquadrom streiten weiter. Der Stuttgarter Dr. Bruno Caspar, ehemaliger Rechtsanwalt des Bades, Gesellschafter und Inhaber von Grundschuldbriefen, hat den mit dem Bad geschlossenen Vergleich widerrufen. Das hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Tübingen, Dr. Immanuel Stauch, auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt gegeben.

»Seit heute liegt mir der Widerruf des Vergleichs vor«, so Stauch am Mittwochmorgen gegenüber dem GEA. Das Schreiben Caspars sei am 26. Februar beim Gericht eingegangen, sagte der Richter. Es enthalte »eine umfassende Klageerweiterung«, die alles einbeziehe, was bei der Verhandlung am 5. Februar (wir berichteten) zur Sprache gekommen sei. Der vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer: »Ohne weitere Verhandlung können wir nicht darüber entscheiden.« Es werde »nicht nur der alte Streit fortgesetzt«, sondern er werde »wesentlich erweitert«.

Wie bereits berichtet, geht es bei dem juristischen Verfahren um Grundschulden, die das Spaßbad Aquadrom seit seiner Anfangszeit in Höhe von weit über fünf Millionen Mark belasten. Die entsprechenden Grundschuldbriefe hatte der damalige Rechtsanwalt des Bades und Gesellschafter, Dr. Bruno Caspar, gemeinsam mit dem damaligen Steuerberater des Bades, Werner Digel, im Sommer 1999 für 200 000 Mark von der BHF-Bank gekauft, nachdem die Briefe bereits eine wechselvolle Geschichte hinter sich hatten. Später kaufte Caspar auch Digels Anteil an den Grundschuldbriefen.

Bei dem nun am Landgericht Tübingen anhängigen Verfahren ging es nun um eine Klage Caspars auf Zahlung eines Teilbetrages von 300 000 Mark aus diesen Grundschulden. Die Vertreter der Freizeitthermen Aquadrom GmbH&Co.KG argumentierten dagegen, die Grundschuldbriefe seien von Caspar im Auftrag des Bades erworben worden. Damit, so hieß es bei der mündlichen Verhandlung Anfang Februar, hätte das Bad auch das Recht, diese Briefe gegen Erstattung der Kosten von Caspar zurückzukaufen. Dieser Rechtsauffassung schien auch die 5. zivilkammer des Tübinger Gerichts zuzuneigen.

In der vierstündigen Verhandlung, die von rund 40 Kommanditisten verfolgt wurde, hatten sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Danach hätte Caspar die Grundschuldbriefe ans Aquadrom geliefert und dafür 125 000 Euro erhalten. Das Aquadrom hätte im Gegenzug keine Vorwürfe oder Schadensersatzforderungen wegen seines Verhaltens beim Erwerb der Grundschuldbriefe gegen ihn erhoben. Außerdem hätte das Aquadrom die Anteile Caspars als Gesellschafter und Kommanditist an dem Bad zurückgekauft. Und auch die Prozesskosten wären zwischen den streitenden Parteien aufgeteilt worden.

Die Parteien hatten allerdings auch vereinbart, dass der Vergleich bis spätestens 26. Februar widerrufen werden könne. Davon hat nun Caspar am buchstäblich letzten Tag Gebrauch gemacht.

Wie bereits mehrfach berichtet, tobt um das Bad Uracher Spaßbad, das pro Jahr bis zu 240 000 Besucher anzieht, seit Jahren ein erbittert geführter Machtkampf der Anteilseigner. Der Streit gipfelte vor rund zwei Jahren in einem von den GmbH-Gesellschaftern gestellten Insolvenzantrag und der Schließung des Bades. Kurz darauf aber öffnete das Bad seine Tore wieder und auch die Insolvenz wurde abgewendet.

Mancher der 350 Kommanditisten des Bades sah in der unter anderem von Caspar betriebenen Insolvenz ein Manöver, um das Bad billig zu erwerben und die Kommanditisten auszubooten. Die nun von Caspar gerichtlich betriebene Zahlungsaufforderung interpretieren Kommanditisten als einen weiteren Versuch, das Bad in die Zahlungsunfähigkeit zu treiben und später billig zu übernehmen, hieß es am Rande der mündlichen Verhandlung.

»Mir ist nicht klar, was da los ist«, kommentierte der Aquadrom-Geschäftsführer Karl-Heinrich Suppes den Widerruf durch Caspar, nachdem er durch die Bad-Anwälte davon erfahren hatte. Caspar habe seit der mündlichen Verhandlung bereits zwei der fünf Grundschuldbriefe samt Löschungsbewilligung an das Bad zurückgegeben - laut Suppes im Wert von rund 2,4 Millionen Euro. Nun gehe es nur noch um Briefe im Wert von zirka 400 000 Euro. Warum nun ein Widerruf des Vergleichs durch Caspar erfolgte, kann sich Suppes nicht erklären. Der Beirat des Bades habe seinerseits im Übrigen dem Vergleich am Freitagabend nach längerer Diskussion zugestimmt, so der Geschäftsführer.


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