Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

Ferienpark Greetland

Presse Ferienpark Greetland


Quelle: Emder Zeitung 24.09.2010

"Greetland"-Investor legt seine Pläne offen

Pläne, die Sitzung nicht-öffentlich zu machen, wurden verworfen.

Krummhörn. Der Investor für den Ferienpark "Greetland" will am kommenden Montag im Gemeinderat auch städtebauliche Details und Finanzierungen offenlegen. Das kündigte Frank Baumann, Sprecher der Gemeindeverwaltung an.

Zunächst hatten die Anwälte des Dresdner Investors Kay Schwarz den Antrag gestellt, die Details während der Ratssitzung nicht-öffentlich zu verhandeln. Nach Gesprächen durch Bürgermeister Johann Saathoff mit dem Investoren, war dieser indessen bereit, Details auch öffentlich zu besprechen. "Damit lässt der Investor praktisch die Hosen runter, weil Zahlen genannt werden. Das muss man ihm schon hoch anrechnen. Und ich hoffe, dass die Gegner des Ferienparks das auch anerkennen."

Ganz neu sind die Zahlen nicht, denn in dem städtebaulichen Vertrag überträgt die Gemeinde dem Investor die Erschließung, Vermarktung und Bebauung der Flächen vor den Toren Greetsiels. Werden Verträge nicht eingehalten, drohen dem Dresdner Investor eine Million Euro Vertragsstrafe. Außerdem soll er für 560 000 Euro die Abwasserentsorgung sicherstellen und 135 000 Euro für die Anbindung an "Greetlands" an die Landesstraße. Pro verbrauchten Hektar Land muss er 20 000 Euro für Ausgleichsflächen zahlen.

Die Anwälte sahen nach Informationen der Emder Zeitung ein "berechtigtes Interesse" ihres Mandanten, weil Rückschlüsse auf seine finanzielle Situation gezogen werden könnten. Sie sehen den Investor bereits jetzt "unrichtigen Unterstellungen" ausgesetzt und beriefen sich auf die Niedersächsische Gemeindeordnung. Die Verwaltung hatte sich beim Städte- und Gemeindebund zunächst rückversichert, der vorschlug, dem Antrag an der Anwälte zuzustimmen.

Die Soziale Wählergemeinschaft Krummhörn (S.W.K.) hat zur Ratssitzung zwei Änderungen des Städtebaulichen Vertrags beantragt. So solle Kay Schwarz als zusätzliche Haftung eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 800 000 Euro für die Dauer von zwölf Jahren hinterlegen, was einem Prozent der veranschlagten Gesamtinvestitionssumme entspricht. "Der Zeitraum beginnt mit dem Beginn der Baumaßnahme Greetland."

Außerdem beantragt die SWK die Ergänzung des städtebaulichen Vertrags. Die Krummhörn müsse jederzeit Einsicht bei Gericht, beim Landkreis Aurich oder den Firmen über den Fortgang der Eintragungen nehmen können. Werde der Ferienpark nicht in vereinbarter Form gebaut, solle der städtebauliche Vertrag nicht zustande kommen und seine Rechtsgültigkeit verlieren. Eine Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung oder Bebauungsplanänderung für "Greetland" dürfe demnach erst nach Eintragung der "Dienstbarkeit oder Baulast" getroffen werden.

ggm/ert

Veröffentlicht am 24.09.2010.


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